Schutzkonzept


Seit Mai 2025 hat unsere Gemeinde ein Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt.
Es enthält auch einen Verhaltenskodex, an den sich alle Gemeindeglieder und Besucher*innen halten.
Dieser Verhaltenskodex ist übersichtlich als "Ampel" gestaltet.
Sie finden hier den Verhaltenskodex und auch das gesamte Schutzkonzept.

Vorwort

Wir glauben, dass Gott alle Menschen gleichwertig geschaffen hat und somit alle Menschen, unabhängig von Herkunft, Alter und Geschlecht mit gleicher Würde und gleichem Wert ausgestattet sind. Wir glauben an die Freiheit und Autonomie des Einzelnen: jede und jeder ist frei in seiner Sexualität und seiner sexuellen Orientierung. Wir glauben, dass Gottes Liebe in uns allen wirkt und keine menschlichen bewerteten Unterschiede in der Liebe der Menschen untereinander gemacht werden dürfen. Unter diesen anthroposophischen und theologischen Gesichtspunkten verstehen wir unser Konzept.

„1 Aus dem christlichen Menschenbild erwachsen die Verantwortung und der Auftrag, Menschen im Wirkungskreis der evangelischen Kirche, insbesondere Kinder, Jugendliche und hilfe- und unterstützungsbedürftige Menschen sowie Menschen in Abhängigkeitsverhältnissen (Minderjährige und Volljährige in Abhängigkeitsverhältnissen) vor sexualisierter Gewalt zu schützen und ihre Würde zu bewahren.
2 Dies beinhaltet auch den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung.
3 Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), ihre Gliedkirchen und gliedkirchlichen Zusammenschlüsse und das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. sowie die gliedkirchlichen diakonischen Werke setzen sich für einen wirksamen Schutz vor sexualisierter Gewalt ein und wirken auf Aufklärung und Hilfe zur Unterstützung Betroffener hin.
4 Gerade vor dem Hintergrund der sexualisierten Gewalt auch im Bereich der evangelischen Kirche in den zurückliegenden Jahren verpflichtet der kirchliche Auftrag alle in der Kirche Mitwirkenden zu einer Haltung der Achtsamkeit, der Aufmerksamkeit, des Respekts und der Wertschätzung sowie der grenzachtenden Kommunikation durch Wahrung persönlicher Grenzen gegenüber jedem Mitmenschen.“

Aus:
Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland zum Schutz vor sexualisierter Gewalt vom 18. Oktober 2019.

1. Verhaltenskodex

Eine wertschätzende und achtsame Atmosphäre ist uns wichtig. Dabei kommt es auf das konkrete Verhalten jedes Einzelnen an, der zu unserer Gemeinde gehört oder bei uns zu Gast ist. Damit transparent ist, welche Verhaltensweisen wir damit meinen, und welche Verhaltensweisen wir ablehnen, haben wir eine Ampel als Verhaltenskodex erstellt. So ist zu erkennen, welche Verhaltensweisen erwünscht sind, welche passieren können, aber vermieden werden sollten und welche Verhaltensweisen nicht geduldet werden. Dieser wurde von der Arbeitsgruppe vorbereitet und in allen Gemeindegruppen durch die Pastorin vorgestellt und besprochen. Es gab die Möglichkeit, Dinge zu ergänzen und zu verändern. Die
Ampel ist also das Ergebnis eines breiten Prozesses mit vielen Beteiligten. Die Ampel findet sich im Anhang dieses Konzepts.
Bei Nicht-Einhaltung des Verhaltenskodexes, insbesondere bei Verhaltensweisen aus dem roten Bereich, behält der Kirchenrat sich vor, seinem Hausrecht Gebrauch zu machen.

2. Feedbackkultur

Unsere Gemeinde ist ein dynamischer Ort. Verschiedene Menschen nutzen mit wechselnder Intensität unsere Angebote und Räume. Um unsere Arbeit dieser Dynamik anzupassen, etablieren wir eine Feedback-Kultur. Wenn wir wissen, was den Menschen gefällt, können wir unsere Arbeit danach ausrichten und nachjustieren. Darüber hinaus ist es uns wichtig, auch eine Möglichkeit zu schaffen, negatives Feedback zu äußern.
Für beide Fälle richten wir nun Möglichkeiten ein, Feedback namentlich oder anonym zu platzieren. Es ist wichtig zu beachten, dass seelsorgerliche Anliegen weiterhin an die
Pastorin gerichtet werden, grade auch mit Blick auf dringende Fälle. Diese haben mit der Feedbackkultur nichts zu tun und sind daher auch nicht Teil dieses Konzepts.
Die Arbeitsgruppe hatte sich überlegt, für Feedback ein Emailpostfach einzurichten, das Lena Kasten betreut. Die Anfrage an das Landeskirchenamt, uns eine Emailadresse bereitzustellen wurde von der IT-Abteilung abgelehnt. Wir bedauern diese Lösung sehr und halten sie für nicht zeitgemäß.
So gibt es nur die Möglichkeit, Feedback in einen einzurichtenden Kasten im Gemeindehaus zu werfen. Der Kasten im Gemeindehaus wird alle 4 Wochen durch Lena Kasten geleert. Sie tritt dann ggf. an die Absender*innen heran, sofern diese bekannt sind. Danach bringt sie die Anliegen in die monatlichen Kirchenratssitzungen. Dort wird dann beraten und beschlossen.

3. Personalverantwortung

In unserer Gemeinde arbeiten viele Menschen mit. Sie tun dies auf Mini-Job-Basis, auf Honorarbasis oder tun es ehrenamtlich (teilweise mit Entlohnung über die
Ehrenamtspauschale). Für sie alle trägt die Gemeinde Personalverantwortung. Es ist dabei egal, in welcher Form in unserer Gemeinde mitgearbeitet wird. Für alle gelten
die gleichen Regeln.
Mitarbeitende haben eine besondere Verantwortung, grade schutzbedürftigen Menschen gegenüber. Um eine Klarheit und Transparenz darüber herzustellen, welche besondere Verantwortung Mitarbeitenden zukommt, gehen wir wie folgt vor:

1. Menschen, die bei uns im Rahmen eines Mini-Jobs oder auf Honorar-Basis arbeiten oder ehrenamtlich mitarbeiten, oder damit neu anfangen, bekommen ein „Starter-Paket“ (siehe Anhang) zugestellt. Darin enthalten ist:
- Selbstverpflichtung
- Verhaltenskodex
- Hinweis auf Abstinenz- und Abstandsgebot
- Hinweis auf Basis-Schulung zur Prävention sexualisierter Gewalt
Die Selbstverpflichtung wird an die Gemeinde zurückgeschickt und archiviert.

2. Mini-Jobber*innen und Menschen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, werden darüber hinaus um eine Führungszeugnis gebeten, das alle 2 Jahre erneut
vorgelegt werden muss (die Gemeinde erinnert daran).

4. Schulungen

Wir ermöglichen es allen Mitarbeitenden, an Schulungen zum Thema „Prävention sexualisierter Gewalt“ teilzunehmen. Findet eine solche Schulung in unserer Region statt, weisen wir im Gemeindebrief und auf der Homepage darauf hin. Die Gemeinde übernimmt die Fahrtkosten.

5. Interventionsleitfaden und Kooperationen

In den bisherigen Punkten standen das Miteinander und Handlungsabläufe im „normalen“ Alltag im Vordergrund, um so ein grenzachtendes Klima und transparente Strukturen zu schaffen. Nun geht es darum, was bei Verdachtsfällen sexualisierter Gewalt in unserer Gemeinde zu tun ist. Sexualisierte Gewalt passiert in der Regel nicht öffentlich und ist selten sofort erkennbar. Es ist wichtig hinzuschauen und zu wissen, was wir beitragen können, damit sich die Menschen in der evangelisch- reformierten Kirche wohl und sicher fühlen.
Für unsere Gemeinde ist es am wichtigsten, dass bei konkreten Verdachtsfällen sofort und ohne Verzögerung die Ansprechstelle sexualisierte Gewalt unserer Landeskirche zu benachrichtigen ist. Dort werden Fälle nicht nur gemeldet, sondern dort gibt es auch Beratung bei Unsicherheiten.
Die Ansprechstelle sexualisierte Gewalt ist in Zukunft die Stelle, an die Sie sich wenden können, wenn Sie einen Vorfall sexualisierter Gewalt durch eine/n Mitarbeitende/n unserer Landeskirche melden wollen. Damit sind alle neben-, ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitenden gemeint! Dort können Sie auch klären, ob eine Beobachtung meldepflichtig ist oder nicht und ob eventuell Schweigepflicht besteht.
Betroffene können sich beraten lassen, ob sie etwas zur Anzeige bringen möchten und welche Unterstützungsangebote durch unsere Landeskirche bestehen. An die Ansprechstelle können sich alle direkt wenden, es besteht keine Verpflichtung, Hierarchien einzuhalten.

Ansprechstelle sexualisierte Gewalt der Ev.-ref. Kirche:
Christine Oppermann
0491 9198 195
ansprechstelle@reformiert.de

Unsere Bemühungen werden daran gemessen, wie wir im Ernstfall handeln, dabei sind nicht nur die gesetzlichen Vorgaben maßgeblich. Die besten Präventionsmaßnahmen nützen wenig, wenn wir bei der Intervention die Betroffenen aus dem Blick verlieren. Dies ist in der Vergangenheit viel zu häufig passiert und hat dazu geführt, dass die Kirche deutlich an Vertrauen verloren hat. Um im Falle eines Falles verantwortungsbewusst und achtsam handeln zu können erhalten Sie den Interventionsleitfaden. Er gilt für alle Gemeinden, Verbände und Einrichtungen unserer Landeskirche.


Bei o.g. Stelle können sich Betroffene ebenso melden, wie „Beobachter*innen“. Manchmal ist es wichtig, bei konkreten Verdachtsmomenten die Möglichkeit zu haben, jemanden zu sprechen, der nicht zur Ev.-ref. Kirche gehört. Wir sind sehr dankbar, dass sich für unsere Gemeinde der Kinderschutzbund Hameln dazu bereit erklärt hat. Sie bieten eine „Gewaltberatung“ an und sind auch sonst Ansprechpartner*innen für alle, die es benötigen.

Beratungsstelle des Kinderschutzbundes Hameln:
Tel.: 05151-942571
Mail: beratungsstelle@kinderschutzbund-hameln.de

Sowie zusätzlich auch auf Social Media:

Facebook: https://www.facebook.com
Instagram: https://www.instagram.com/kinderschutzbundhameln/
YouTube: https://youtube.com

Kinder- und Jugendtelefon
0800-111 0 333
Elterntelefon
0800-111 0 550


VERHALTENSKODEX

DER EV.-REFORMIERTEN GEMEINDE HAMELN – BAD PYRMONT

 

Erwünschtes Verhalten (sehr ok!)

 Wertschätzendes und respektvolles Miteinander
 Wir gehen einladend miteinander um (z.B. begrüßen wir uns)
 Wir achten aufeinander und helfen, wenn Hilfe nötig ist
 Wir begegnen allen Menschen unvoreingenommen
 Wir halten uns an Absprachen
 Wir verhalten uns empathisch (zuhören und ausreden lassen) und bewerten die Gefühle des anderen nicht
 Wir verwenden eine angemessene Sprache
 Wir kommunizieren gewaltfrei (wir nutzen z.B. vorrangig Ich-Botschaften)
 Wir achten die Nähe- und Distanzbedürfnisse der Anderen (Wir umarmen uns z.B. nur dann, wenn ein Einverständnis erkennbar ist)
 Wir respektieren die Privatsphäre und Intimsphäre der anderen
 Wir sind uns bewusst, dass es unterschiedliche Verhältnisse von Macht, Abhängigkeit und Vertrauen gibt
 Wir sprechen Konflikte an und suchen nach konstruktiven Lösungen
 Wir besprechen Konflikte zunächst mit denen, die beteiligt sind
 Wir fragen bei der Veröffentlichung von Fotos die zu sehenden Personen um Erlaubnis (auch im privaten Rahmen!)
 Sollten die Erziehungsberechtigten erlauben, Fotos ihrer Kinder zu verwenden, verpflichten wir uns, die Kinder unkenntlich zu machen

Kritisches Verhalten (nicht ok, kann aber passieren)

 Wir lachen uns aus und machen uns lächerlich
 Wir sprechen laut und schreien
 Wir halten uns nicht an Regeln
 Wir lassen Meinungen nicht gelten
 Wir äußern uns sexistisch, rassistisch, diskriminierend
 Wir schreiten bei unangemessenem Verhalten nicht ein

Unerwünschtes Verhalten (niemals ok!)

 Wir üben Gewalt aus (körperlich und kommunikativ)
 Wir konsumieren und zeigen grenzverletzende und gewaltverherrlichende Inhalte
 Wir nutzen Abhängigkeits-, Vertrauens- und Machtverhältnisse aus
 Wir schauen bewusst weg bei unangemessenem Verhalten


Bei Nicht-Einhaltung des Verhaltenskodexes, insbesondere bei Verhaltensweisen aus dem roten Bereich, behalten wir uns vor, von unserem Hausrecht Gebrauch zu machen.

Im Februar 2025     

Der Kirchenrat